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Aktuelles

17.01.2020 | Pressemitteilung

Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen für Verbot und Ächtung von intelligenten Tötungsmaschinen

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat sich auf ihrer Klausurtagung in Schwerin unter anderem mit rechtlichen Problemen der künstlichen Intelligenz, Fragen des Mietrechts bei steigenden Mieten und knappem Wohnraum sowie des Europarechts befasst.

Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der ASJ:„ Im Ergebnis der Diskussion stellen wir fest, dass wir hinsichtlich der rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz noch ganz am Anfang stehen. Sie stellt uns vor Fragen der moralischen, der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit.“

Aus aktuellem Anlass der Tötung eines iranischen Generals vermittels Drohnen wurde in diesem Zusammenhang auch die Frage nach automatisierten Tötungsmaschinen gestellt, die selbstständig einprogrammierte Voraussetzungen oder sogar erlernte Zusammenhänge prüfen, um dann autonom zu entscheiden, ob von einer tödlichen Waffe Gebrauch gemacht wird.

„Für uns ist das Töten von Menschen außerhalb kriegerischer Auseinandersetzungen - auch völkerrechtlich - weiterhin ein zu verurteilendes Delikt. Die Tötung des iranischen Generals Qasem Soleimani war ein rechtwidriger Akt. Dies gilt umso mehr, als selbst der amerikanische Verteidigungsminister einräumt, dass es für die Vorbereitung konkreter Anschläge oder die Beteiligung von General Soleimani an solchen keine Beweise gibt. Wir bedauern sehr, dass die USA als einstige Vormacht von Rechtsstaatlichkeit derartige Taten begeht und damit die Rechtssicherheit im Zusammenleben der Völker untergräbt.

Umso erschreckender ist die Vorstellung, Tötungsmaschinen wie Drohnen könnten in Zukunft auf bestimmte abstrakte Ziele programmiert und mit selbstlernenden Systemen so ausgerüstet werden, dass sie sich die Zielpersonen und die für eine Tötung geeigneten Orte selbst auswählen und dann auch die konkrete Tötungsentscheidung im Einzelfall selbst treffen. Wir fordern ein völkerrechtliches Verbot solcher Waffen nach dem Vorbild des Verbots von atomaren und chemischen Waffen sowie die Ächtung und Sanktionierung von Staaten, die gegen dieses Verbot verstoßen“, so Baumann-Hasske abschließend.