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Aktuelles

05.09.2018

AsJ begrüßt das heute vom Bundeskabinett beschlossene Mieterschutzgesetz:

„Die von der Bundesregierung heute beschlossenen Verbesserungen im Mieterschutz begrüßen wir sehr“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, Harald Baumann-Hasske.

Insbesondere die Verschärfung der Mietpreisbremse durch die Einführung einer Auskunftspflicht der Vermieter und die Einführung eines einfachen Rügerechts für Mieterinnen und Mieter werde zu einer besseren Wirksamkeit der Mietpreisbremse führen, so die Überzeugung von Baumann-Hasske. „Wir als AsJ haben immer kritisiert, dass die Beweislast für die Durchsetzung der Mietpreisbremse allein bei den Mieterinnen und Mietern liegt“. Diese, auf Wunsch der Union eingeführte Regelung, werde nun auf Druck des Koalitionspartners SPD korrigiert, freut sich Baumann-Hasske.

„Die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 % auf 8 % sehen wir als ersten richtigen Schritt, um Mieterinnen und Mieter vor Preissteigerungen zu schützen. Auch die Verschärfung der Regeln zum Schutz vor dem sog. „Herausmodernisieren“ von Mietern ist richtig“, so Baumann-Hasske weiter. Insgesamt seien die jetzt beschlossenen Regelungen wichtig, um so schnell wie möglich einen besseren Mieterschutz zu gewährleisten. Wirksame Mieterschutzregeln seien jedoch nur die eine Seite der Medaille. Die Bundesregierung müsse sich ernsthaft mit der Frage eines gerechten Bodenrechts befassen. „Die AsJ hat hier bereits konkrete Vorschläge gemacht, die als Diskussionsgrundlage dienen können. Die anstehende Reform des vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärten Berechnungssystems der Grundsteuer wäre eine gute Gelegenheit, sich grundsätzlich mit der Frage des Bodenrechts zu befassen“, so die Auffassung von Baumann-Hasske.