arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

29.01.2019

Ein Klimaschutzgesetz im Jahr 2019 schaffen!

Nach dem UN-Gipfel in Kattowitz und der Einigung in der „Kohlekommission“ kommt Schwung in die Debatte um ein deutsches Klimaschutzgesetz, die auch rechtliche Fragen aufwirft. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) empfiehlt, im Bund ein solches Klimaschutzgesetz zu schaffen, in dem die Klimaschutzziele Deutschlands rechtlich verbindlich festgeschrieben werden sollen. Einen entsprechenden Beschluss hat der AsJ Bundesvorstand auf seiner Klausurtagung in Wittenberg gefasst. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will im Frühjahr einen Entwurf dafür vorlegen. Hierzu erklärt Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der AsJ:

„Das Klimaschutzgesetz als Parlamentsgesetz ist eine effektive Möglichkeit für mehr Klimaschutz und schafft Planungs- und Rechtssicherheit. Es hat sichtbaren Mehrwert gegenüber den bisherigen politischen Absichtserklärungen der Bundesregierung. Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratiegebot verpflichten den Bundestag als Parlamentsgesetzgeber, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen.“

Zudem plädieren die SPD-Juristen zur Erreichung der Klimaschutzziele dafür, eine „CO2-Bepreisung“ über den Weg der Reform der bestehenden Verbrauchssteuern auf fossile Energieerzeugnisse zu schaffen. Dazu erklärte der für Verfassungsrecht zuständige stellvertretende Bundesvorsitzende der AsJ Dr. Thorsten Jobs:

„Der Gesetzgeber darf seine Steuergesetzgebungskompetenz auch ausüben, um Umweltlenkungswirkungen zu erzielen. Er darf durch mittelbare Verhaltenssteuerung auf Wirtschaft und Gesellschaft zur Erreichung der Klimaschutzziele gestaltend Einfluss nehmen. Eine CO2-Bepreisung in den Sektoren außerhalb des Europäischen Emissionshandels kann über den Weg der Verbrauchssteuer ohne Verfassungsänderung eingeführt und administrativ einfach durch die bestehende Steuerverwaltung umgesetzt werden. Die Reform sollte aufkommensneutral ausgestaltet werden.“

Beschluss des ASJ-Bundesvorstands vom 27.01.2019