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Aktuelles

19.07.2017

Entsetzen über das Maß an Gewalt beim G20-Gipfel

Forderung nach Konsequenzen gegen "Prangerberichterstattung"

Im Anschluss an eine Beratung des AsJ-Bundesvorstandes erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ):

Die ASJ ist tief betroffen und entsetzt über das Maß an Gewalt, dass sich in Hamburg bei der Demonstration „welcome to hell“ und in den Nächten von Freitag auf Samstag und auf Sonntag entladen hat. Gewalttätige Chaoten hatten offensichtlich von langer Hand geplant, dem Staat zu zeigen, dass man ganze Stadteile zumindest auf Zeit unregierbar und unbeherrschbar machen kann. Dabei haben sie erkennbar in Kauf genommen, dass durch ihre martialischen Angriffe auch Personen zu Tode kommen können. Nun muss analysiert werden, ob Fehler bei der Sicherung des Gipfels begangen wurden und ob man mit einer solchen Eskalation der Gewalt rechnen konnte. Die Täterinnen und Täter müssen ermittelt und in einem rechtstaatlichen Verfahren behandelt und verurteilt werden. Unser handlungsfähiger, demokratischer Staat muss jetzt erst recht beweisen, dass er in der Lage ist, auch mit solchen Taten und ihren Folgen souverän umzugehen.

Dabei darf nicht vergessen werden, alle Demonstranten zu würdigen, die ihre kritische Meinung zu dem G20-Gipfel in friedlichen Demonstrationen geäußert haben und dabei von ihren verfassungsmäßig garantierten Rechten Gebrauch gemacht haben. Das ist ihr gutes Recht - alle Kritiker als Linksradikale zu bezeichnen und auf eine Stufe mit mutmaßlich linksextremen Gewalttätern zu stellen, täte den Demonstrantinnen und Demonstranten wie auch ihrem diskutablen Anliegen Unrecht.

Nichts zu tun mit einem demokratisch legitimierten, rechtsstaatlichen Strafverfahren haben die "Fahndungsaufrufe" der "Bild-Zeitung" und deren Untersetzung in den Sozialen Medien. Diese Zeitung hatte sowohl in der Printausgabe als auch online mehrere Fotos von Personen veröffentlicht und unter der Überschrift "Gesucht! - Wer kennt diese G20-Verbrecher?" suggeriert, dass es sich dabei um Straftäter bei der Begehung einer durch die "Bild-Zeitung" dokumentierten Straftat handelt. Auch für Teilnehmer an Demonstrationen gilt solange die Unschuldsvermutung, wie ihnen nicht die Teilnahme an Straftaten nachgewiesen wird.

Trotz Richtigstellungen (durch Polizei u.a.) werden Posts und Tweets, auch durch die Bildzeitung selbst, weiter verbreitet und führen zu nicht hinnehmbaren Folgen bei den betroffenen Personen.

Diese "Prangerberichterstattung" verstößt gegen Richtlinie 13.1 des Pressekodexes, in der ausdrücklich Vorverdächtigungen als unzulässig bewertet werden. Hier ist der deutsche Presserat gefragt.