arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

23.09.2022 | Pressemitteilung

EuGH: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung!

Nach dem Urteil des EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung erklären Dr. Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske, Vorsitzende der ASJ:

„Die ASJ begrüßt diese Entscheidung des EuGH. Sie bestätigt die grundlegenden Prinzipien, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mehr noch aber aus der Rechtsprechung des EuGH ergeben: Die pauschale Sammlung von Daten im Bereich der Kommunikation darf es ohne konkreten Anlass nicht geben!“

In der Vergangenheit hatte es große politische Kontroversen über dieses Thema gegeben, auch innerhalb der SPD. Zuletzt 2015 hatte es den Versuch gegeben, eine stark eingeschränkte, aber gleichwohl anlasslose Vorratsdatenspeicherung gesetzlich zu regeln. Dies geschah entlang von Kriterien, die das BVerfG aufgestellt hatte. Nach einer entgegenstehenden Entscheidung des OVG Münster mit Bezugnahme auf den EuGH wurde das Gesetz ab 2017 nicht mehr angewendet.

Baumann-Hasske: „Die rote Linie, die der EuGH jetzt erneut bestätigt hat, geht auf Kriterien zurück, die das BVerfG ursprünglich entwickelt hatte: Der Staat darf nicht Zugriff auf die Daten aller Bürgerinnen und Bürger haben, solange er nicht eine konkrete Straftat verfolgt. Er darf niemanden verpflichten, diese Daten aufzubewahren, für den Fall, dass solche Taten begangen werden. Denn das stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht und erzeugt das Gefühl der vollständigen Überwachung. Dieses Gefühl, ständig überwacht zu werden, ist mit der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Diese Freiheitsrechte, so der EuGH, finden ihre Grenzen dort, wo der Staat sich einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gegenüber sieht. Dies ist ein Gebot der Verhältnismäßigkeit.“

„Erhöhen wir den Verfolgungsdruck durch moderne Technik und den Einsatz von ausreichend Personal: Das ist deutlich erfolgversprechender als der Wunsch, Strafverfolgung immer weiter durch Technik optimieren zu wollen, die die Freiheitsrechte aller einschränkt.“, so Draheim abschließend.