arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

25.07.2021 | Pressemitteilung

Ist das Verfassungsgericht für Union und Grüne nicht mehr wichtig?

ASJ-Bundesvorstand

Zur Wahl eines AfD-Kandidaten als stellvertretendem Verfassungsrichter in Baden-Württemberg erklärt Harald Baumann-Hasske, Co-Vorsitzender der AsJ:

„Die klare Linie der Demokratinnen und Demokraten wird offensichtlich unscharf. Wie kann es passieren, dass in einem Landtag ein Kandidat der AfD für den Verfassungsgerichtshof aus Gründen der Praktikabilität an das höchste Gericht des Landes berufen werden kann, wo er das verfassungsmäßige Handeln der Staatsorgane und die Einhaltung von Grundrechten zu entscheiden hat? Offensichtlich sind den Fraktionen der CDU und der Grünen die Grundrechte und die Prinzipien der Landesverfassung und damit die des Grundgesetzes nicht so wichtig!“

Hintergrund:

Am vergangenen Mittwoch war es im Landtag von Baden-Württemberg zur Abstimmung über die Besetzung von Verfassungsrichtern gekommen. Dabei war der AfD-Kandidat Bert Matthias Gärtner im dritten Wahlgang zum stellvertretenden Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt gewählt worden. Während die Empörung anschließend hohe Wellen schlug („Nazis wählt man nicht ins Verfassungsgericht!“), erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion die Grünen, Uli Schkerl, man habe einem Antragsmarathon der AFD vorbeugen und sich nicht in jeder Sitzung des Landtags erneut mit Kandidaturen der AfD zum Verfassungsgerichtshof befassen wollen. Die CDU-Fraktion erklärte, es habe bei ihr vorher keine Vorgabe zum Stimmverhalten gegeben. Gärtner erhielt 37 Ja-Stimmen, 77 Abgeordnete enthielten sich, 32 stimmten mit Nein. Die AfD-Fraktion besteht allerdings nur aus 17 Abgeordneten. Er muss also 20 Ja-Stimmen aus anderen Fraktionen erhalten haben; das Ergebnis wäre ohne die große Zahl der Enthaltungen nicht zustande gekommen.

„Die AfD entwickelt sich in den letzten Monaten zunehmend weiter nach rechtsaußen und wird zum Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz. Wie man als Mitglied einer demokratischen Fraktion einen Kandidaten von erklärten Gegnern unseres Wertesystems wählen kann, ist - gerade für Berufspolitiker - nicht nachvollziehbar. Ich kenne Herrn Gärtner nicht, aber er bringt weder die Qualifikation mit, Verfassungsjurist zu sein, noch scheint er sonst eine erkennbare Beziehung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu haben. Man muss inzwischen sehr genau hinschauen, wer sich im politischen Spektrum weiterhin mit Überzeugung und deutlich von den Verfassungsgegnern abgrenzt.“