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Aktuelles

21.04.2016

PM: Politische Fehlentscheidung der Kanzlerin in Sachen Erdogan

Zur Entscheidung der Bundesregierung, Ermittlungen gegen den Journalisten Jan Böhmermann zuzulassen, erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen:

"Die ASJ sieht es als politischen Fehler an, eine Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen "Majestätsbeleidigung" zuzulassen. Die Vorschrift des § 103 StGB ist ein Relikt aus Zeiten des Obrigkeitsstaates und existiert nur noch, weil konservative Kräfte sich von dessen Vorstellungen nicht trennen können. Herr Erdogan ist aber keine Majestät. Er hat sich als Person des öffentlichen Interesses bei uns der Satire ebenso auszusetzen wie jeder andere Politiker. Außerdem hat er selbst, wie ein normaler Bürger, Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Nicht die Türkei wurde geschmäht, sondern ein autokratisch agierender Politiker, der sich jede Kritik verbittet und sie in seinem Land unnachsichtig und menschenrechtswidrig verfolgt. Eigentlich hat auch die Kanzlerin erkannt, dass § 103 StGB nicht mehr zeitgemäß ist. Warum sie dann trotzdem ohne Zwang davon Gebrauch macht und dies in einer Kampfabstimmung im Bundeskabinett durchsetzt, bleibt ihr Geheimnis. Denn damit bekommt das Verfahren eine zusätzliche Aufwertung, die völlig unangemessen ist. Offensichtlich ist ihr der Zorn von Herrn Erdogan wichtiger als eine klare politische Linie. Beachtlich findet es die ASJ, dass es in einer so prinzipiellen Frage auch innerhalb des Kabinetts zu einer Kampfabstimmung kam, bei der alle sozialdemokratischen Ministerinnen und Minister dagegen gestimmt haben und nur die Stimme der Kanzlerin zu dem bedauerlichen Ergebnis geführt hat."