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Aktuelles

03.02.2022 | Pressemitteilung

Politische Arbeit in der Öffentlichkeit ist kein Freibrief für Beleidigungen im Netz!

„Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.“ so Dr. Antje Draheim, Co-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ).

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Entscheidungen der vorherigen Gerichte nicht den hohen Anforderungen an die Abwägungspflichten der Schutzgüter im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit genügen.

Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass Politikerinnen und Politiker nicht „alles“ aushalten können müssen, wenn es um Kritik an der Ausübung von Macht gehe.

Das Gericht hat betont, dass auch Politikerinnen und Politiker eine Privatsphäre haben, die zu respektieren ist und die nicht weniger schützenswert ist, als die anderer Bürgerinnen und Bürger. Mit Blick auf Herabwürdigung, Verächtlichmachung, Hass und Hetze sind Politikerinnen und Politiker „eben auch nur Menschen“, denen schon deshalb ein besonderes Augenmerk zukommen muss, weil sich andernfallsbald niemand mehr findet, der diese Aufgaben und Funktionen ausüben möchte.

„Erhebliche Beleidigungen müssen Politikerinnen und Politiker eben nicht einfach aushalten,“ so Antje Draheim, „sondern sie sind strafbar. Das bleiben sie, auch wenn man unterstellt, dass Politikerinnen und Politiker mehr aushalten können müssen, als „die normale Bürgerin, der normale Bürger, der nicht in der Öffentlichkeit steht“. „Die politische Arbeit - die natürlich in der Öffentlichkeit stattfindet - ist kein Freibrief für Beleidigungen“, so Antje Draheim. „Das ist ein sehr wohltuendes Urteil für die Demokratie und ihre Repräsentanten. Es ist ein Zeichen, dass auch im Netz nicht alles erlaubt ist. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum, in dem grenzenlos agiert werden darf und Strafbares straflos bleibt.“