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Aktuelles

18.11.2019 | Stellungnahme

Zur Reform der Strafprozessordnung (BT-Drsn.:19/14747; 19/14972)

Die AsJ begrüßt grundsätzlich eine Reform der StPO mit dem Ziel der Beschleunigung von Strafverfahren. Besonders positiv bewertet die AsJ im aktuellen Entwurf der Bundesregierung die Einführung von Qualitätsstandards für Gerichtsdolmetscher, die Ausweitung der Nebenklagevertretung auf Vergehen im Sinne des § 177 StGB und befürwortet die Harmonisierung der Unterbrechungsfristen für Mutterschutz und Elternzeit.


Den Änderungen der Vorschriften über die Besetzungsrüge, die Einschränkungen des Beweisantragsrechts, des Befangenheitsrechts und die Erweiterung der DNAAnalyse steht die AsJ allerdings in der vorliegenden Entwurffassung äußerst kritisch gegenüber. Diese Änderungen werden auch von Experten in Frage gestellt (SN 35/19: DAV zur geplanten StPO-Justizreform). Es bedarf im Rahmen einer derartig starken Beschneidung der Beschuldigten-, Verteidiger- und Nebenklagerechte einer hinreichenden Auseinandersetzung und Abwägung der Prozessbeteiligtenrechte sowie dem Verfahrensbeschleunigungsanliegen.


Über den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens wird von der Großen Koalition leider in einem viel zu schnellen Gesetzgebungsverfahren beraten und abgestimmt. Der Entwurf enthält zahlreiche problematische Punkte, die erst in der Expertenanhörung am vergangenen Montag, dem 11.11.2019, zur Sprache gekommen sind. Trotzdem soll über den
Gesetzesentwurf bereits am 15.11.2019 abgestimmt werden.


Die AsJ warnt vor einem Schnellschuss und regt an, den aktuellen Entwurf mit Blick auf eine zweckdienliche und substantiierte Abwägung der Rechte der Prozessbeteiligten und dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung zu überarbeiten. Darüber hinaus wird gefordert, dass mit der Ausarbeitung von Regelungen zur Einführung der audio-visuellen Hauptverhandlung begonnen wird und diese in den aktuellen StPO-Reformentwurf eingebunden werden.