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Inhaltsbereich

Arbeitsrecht

Lücken in der Arbeitnehmer-Mitbestimmung schließen

Die ASJ fordert,

1. den Anwendungsbereich der Mitbestimmungsgesetze um gewerbsmäßige Stiftungen bürgerlichen Rechts zu erweitern; eine Umgehung der Mitbestimmung durch ausländische Rechtsformen mit Verwaltungssitz im Inland ist zu unterbinden; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, zu prüfen, welche Wege der Umsetzung hierfür in Frage kommen;

2. die sog. „Drittelbeteiligungslücke“ zu schließen, also im Drittelbeteiligungsgesetz analog des Mitbestimmungsgesetzes die GmbH & Co. KG aufzunehmen sowie die Mitarbeiter von Tochtergesellschaften der Konzernmutter zuzurechnen;

3. der Europäisierung der Arbeitswelt gebührend Rechnung zu tragen und Konzernmitarbeiter im EU-Ausland für die Berechnung der Schwellenwerte mitzuzählen;

4. effektive Sanktionen für den Fall vorzusehen, dass Unternehmen ihren Verpflichtungen aus den Mitbestimmungsgesetzen zuwiderhandeln; dazu gehören neben der Verhängung von Bußgeldern auch spürbare gesellschaftsrechtliche Folgen.