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Aktuelles

15.10.2018 | Pressemitteilung

Harald Baumann-Hasske: § 219a gehört abgeschafft

Zu der Berufungsentscheidung des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ):

Die Rechtslage nach den Urteilen aus Gießen führt dazu, dass Ärzte nicht über die Durchführung von legalen Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Wie aber soll eine Schwangere einen Arzt finden, der sie behandelt, wenn dieser nicht öffentlich erklären darf, dass er die Behandlung durchführt? Dies bedeutet eine Bevormundung, die mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit nicht in Einklang stehe. Betroffene müssen ihr Recht auf Selbstbestimmung und auf freie Wahl des Arztes wahrnehmen dürfen.

Bei der Diskussion über § 219a StGB geht es nicht um den Schutz des ungeborenen Lebens, sondern um eine Beschränkung von Werbung oder Information. § 219a StGB soll davor bewahren, dass mit Schwangerschaftsabbrüchen unlauter Werbung betrieben wird. Das ist nicht nötig, denn § 27 der Berufsordnung der Ärzte verbietet unsachliche, anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.

Es ist unsinnig an einer Vorschrift festzuhalten, die die Information über ein nach § 218a StGB nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellt. Das bedeutet einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Mediziner, der völlig unverhältnismäßig ist. Selbst das Landgericht in Gießen hält das Gesetz für unsinnig, sieht sich aber an den Wortlaut gebunden.

Es besteht dringender Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber, aber CDU und CSU haben den Entwurf des Justizministeriums blockiert.

§ 219a StGB gehört abgeschafft. Über Jahrzehnte wurde er überhaupt nicht angewandt. Der nun durch die Debatte erzeugte Druck geht besonders zulasten der betroffenen Frauen und Mädchen. Das dürfen wir nicht hinnehmen.