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Rechtspflege
§ 121 StPO - Prüfung zur Fortdauer der Untersuchungshaft
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine gesetzliche Regelung einzusetzen, gemäß der eine Prüfung zur Fortdauer der Untersuchungshaft von mehr als sechs Monaten durch das Oberlandesgericht unabhängig von der Frage einzuleiten ist, wegen welcher Taten bzw. Tatverdachte die Untersuchungshaft bisher vollzogen wurden. Das Oberlandesgericht soll dann für die Entscheidung über die Haftdauer wie bisher danach unterscheiden, aufgrund welcher Tat bzw. welchen Tatverdachts die Untersuchungshaft vollzogen wurde.
Paragraph_121_StPO_-_Pruefung_zur_Fortdauer_der_Untersuchungshaft__ASJ_BuKonf_2018.pdf
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Prüfung des Beratungshilfegesetzes
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilfegesetzes (BerHG) in den Deutschen Bundestag mit dem Inhalt einzubringen, wonach in § 4 BerHG sichergestellt wird, dass ein Amtsgericht den Antrag auf Beratungshilfe nicht deswegen ablehnen darf, weil der Rechtssuchende eine Bescheinigung einer Beratungsstelle im Sinne einer anderen Möglichkeit für eine Hilfe nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG, für deren Ausstellung die Beratungsstelle ein Entgelt fordert, nicht vorlegt.
Pruefung_des_Beratungshilfegesetzes__ASJ_BuKonf_2016.pdf
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