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parteiintern

Geborene Delegiertenmandate für Mitglieder der Parteivorstände abschaffen

Änderung des Organisationsstatuts der SPD:

1. § 15 Organisationsstatut (Parteitag, Zusammensetzung), wird wie folgt geändert:

    Abs. 1 Nr. 2 wird gestrichen

    Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: Die gewählten und beratenden Mitglieder des Parteivorstandes

2. § 28 Parteikonvent:

    Abs. 1, Ziffer 1. Buchstabe b) wird gestrichen

    Abs. 1, Ziffer 2 erhält folgenden neuen Buchstaben

    a): Die gewählten Mitglieder des Parteivorstandes

    die bisherigen Buchstaben a – l werden zu b bis m

Regelmäßiger Bericht zu Realisierung von Anträgen

Der ASJ-Bundesvorstand wird gebeten, jeweils in den Sitzungen des Bundesausschusses über Aktivitäten, Erfolge und Misserfolge bei der Realisierung der auf Bundesebene beschlossenen Anträge zu berichten. Dieser Bericht soll dazu genutzt werden, Aktivitäten mit der Landesebene zu verzahnen und ein konzertiertes Vorgehen zu verabreden.

Unvereinbarkeit mit der AKP

Der Parteivorstand der SPD wird aufgefordert festzustellen, dass die Mitgliedschaft in der SPD mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in der türkischen AKP, der Organisation Millî Görü? und MHP unvereinbar ist.

Faires Verfahren bei Antragsberatungen

Die ASJ Bundeskonferenz fordert den SPD-Parteivorstand auf, die folgende Praxis abzustellen:

1.) Das Instrument des Initiativantrages wird durch den Parteivorstand zum Regelfall umfunktioniert. Insbesondere bei kritischen Themen stellt der Parteivorstand nach Antragsschluss einen Initiativantrag, alle anderen Anträge werden für erledigt erklärt. Beim Parteikonvent findet sich in der, bei jeder Versammlung zu beschließenden Geschäftsordnung, ein unbeschränktes Initiativantragsrecht des Parteivorstandes.

2.) Über Änderungsanträge wird nicht abgestimmt oder sie werden en bloc abgelehnt. Stattdessen findet eine Abstimmung nur über den Hauptantrag statt.

3.) Es wird nur noch der Tenor der Anträge verschickt bzw. in das Antragsbuch aufgenommen, die Begründung wird weggelassen.

Verbesserung des Informationsaustauschs in der AsJ

Die Landesverbände, die Bezirke und der Bundesvorstand der ASJ informieren sich gegenseitig über durchgeführte und geplante Aktivitäten. Hierfür stellen sie ihre ohnehin (alle 2 Jahre) zu erstellenden Tätigkeits-, Rechenschafts-, Geschäftsberichte den anderen Verbänden und dem Bundesvorstand zur Verfügung. Der Bundesvorstand der ASJ koordiniert diesen Informationsaustausch.