28.02.2019 | Beschluss zur Reform des Urheberrechts durch die EU vom 28.02.2019
Art. 13 der neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht: Keine Uploadfilter!
Der ASJ-Bundesvorstand lehnt es ab, Unternehmen per Gesetz zu veranlassen,
auf ihren Plattformen im Internet sog. Upload-Filter zu installieren,
um automatisiert zu verhindern, dass Inhalte, die urheberrechtlich geschützt
sind, hochgeladen werden. Er sieht darin die Gefahr eines Verstoßes
gegen Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG, weil durch staatlichen Zwang zu solchen
Filtern in die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit eingegriffen
werden könnte