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Beschlüsse: Direkte Demokratie

EU-Referendum

Beschluss der ASJ-Bundeskonferenz vom 20. April 2004: E 1

Bundesregierung und Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für den Volksentscheid zu schaffen, um die Annahme der europäischen Verfassung auch in Deutschland durch das Volk zu ermöglichen und den ersten bundesweiten Volksentscheid zu dieser Verfassung durchzuführen.

Begründung:

Der ASJ-Bundeausschuss hat die Forderung nach einem EU-Referendum an den Parteitag in Bochum vom 17.-19. November 2003 im Rahmen eines Antrags zur Europäischen Verfassung gestellt. Der Antrag wurde in die entsprechenden Gremien überwiesen.Letzter Sachstand: Die SPD-Bundestagsfraktion teilte dem ASJ-Bundesvorstand mit, dass der Gesetzesentwurf zu Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid keine Mehrheiten erhielt und die Fraktion nunmehr der Meinung ist, dass das Grundgesetz durch „eine behutsame Einführung plebiszitärer Elemente abgerundet werde sollte.“Die Forderung der Opposition, nur für die Annahme der EU-Verfassung einen Volksentscheid durchzuführen, lehnt die Bundestagsfraktion ab, da die Opposition den Volksentscheid nur in diesem einen Fall zulassen will.

Die ASJ hat unter Beteiligung vieler ihrer Mitglieder und weiterer Mitstreiter einen eigenen EU-Verfassungsentwurf vorgelegt, in welchem plebiszitäre Elemente eine zentrale Rolle spielen (Art. 78-82 des Entwurfs). Nachdrücklich hat sich die ASJ immer wieder seit Jahren für die Einführung von Plebisziten in der Bundesrepublik stark gemacht und deren Verankerung im Grundgesetz gefordert. Das Scheitern von Gesetzentwürfen an verfassungsändernden Mehrheiten ist für uns kein sachlicher Grund, unsere Forderungen aufzugeben.

Auch eine Entwicklung dahin, dass in einem gestuften Verfahren Plebiszite auf unterschiedlichen Ebenen eingeführt werden, wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nicht genügen würde uns dagegen, dass das Instrument des Volksentscheids nur einmalig angewandt wird.

Die hohe politische Bedeutung der EU-Verfassung für die einzelnen Mitgliedstaaten zeigt sich nicht erst im Fall Großbritannien. Durch einen Volksentscheid könnte Transparenz über die EU-Verfassung geschaffen und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger für die Europäische Union in viel größerem Maße als bisher geweckt werden – dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Erweiterung vom 01.05.2004.

Zudem bedeutet die Einführung plebiszitärer Elemente nicht, dass das repräsentative System der Bundesrepublik aufgegeben würde.

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