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Aktuelles

10.06.2022 | Stellungnahme

Masterstudiengang Kriminologie

Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in der SPD fordert die drohende Schließung des Masterstudiengangs „Internationale Kriminologie“ an der Universität Hamburg abzuwenden und Kriminologie als eigenständiges Studienfach an weiteren Universitäten zu etablieren. Diese Stellungnahme wird vom Hamburger Landesvorstand der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) unterstützt.

Mit Sorge blicken wir auf die Entscheidung der Universität Hamburg, den kriminologischen Studiengang in diesem Jahr einstellen zu wollen. Dies würde bedeuten, dass ein wichtiger Standort der soziologisch orientierten Kriminologie in Deutschland aufgelöst würde. Derzeit existieren an drei Standorten (Hamburg, Bochum, Regensburg) Masterstudiengänge in der Kriminologie. Mit der Schließung würde bundesweit nur noch ein konsekutiver Masterstudiengang an der Universität Regensburg bestehen, da der M.A. in Bochum Berufserfahrung voraussetzt. Damit würde die Kriminologie ganz überwiegend nur noch als Nebenfach der Rechtswissenschaften und an Polizeihochschulen vertreten sein. Das ist aus mehreren Gründen eine falsche Entwicklung.

Die Kriminologie ist eine essenziell wichtige interdisziplinäre Wissenschaft, die sich mit den unterschiedlichen Arten von Kriminalität, den Folgen polizeilicher und justizieller Kontrolle sowie den Auswirkungen politischer und medialer Diskurse auf Sicherheits- und Strafeinstellungen in der Bevölkerung beschäftigt. Zu den Kriminalitätsarten gehören neben den Eigentums-, Gewalt- und Sexualdelikten nationale und transnationale Formen der organisierten Kriminalität, der Wirtschafts-, Finanz- und Umweltkriminalität.

Unverzichtbar bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesen Themenfeldern ist eine Vielfalt (sozial)-wissenschaftlicher Ansätze und Methoden, damit Forschungsgegenstände kritisch und multiperspektivisch erforscht werden können. Mit der Schließung in Hamburg droht eine juristisch und polizeiwissenschaftlich geprägte Kriminologie, die als Sicherheitsforschung die breite Perspektive einer kritischen Kriminologie nicht ersetzen darf und auch nicht kann. Das große kriminologische Forschungsfeld muss damit auch neben den strafverfolgungsbezogenen Disziplinen weiterhin Gegenstand einer interdisziplinären Wissenschaft sein. Insbesondere vor dem Hintergrund zahlreicher Skandale in den vergangenen Jahren in der Polizei erscheint eine unabhängige Kriminologie besonders wichtig. Die Schließung des Masterstudiengangs „Internationale Kriminologie“ würde so einerseits für die Wissenschaft einen großen Verlust bedeuten, da der jetzt schon bestehende Mangel an kriminologischem Nachwuchs weiter verschärft würde und dabei gleichsam auch Probleme in der Lehre und Ausbildung schaffen. Zahlreiche in Hamburg ausgebildete Kriminologen und Kriminologinnen sind an Polizeihochschulen in verschiedenen Bundesländern tätig und bilden den polizeilichen Nachwuchs aus. Das Lehrpersonal der Hochschulen wird an Universitäten ausgebildet. Insofern die Universität Hamburg ihr Ausbildungsangebot einstellt, hat dies weitreichende wissenschaftliche und gesellschaftspolitische Konsequenzen. Fehlende Personalressourcen dürfen bei so gravierenden Entscheidungen daher kein Argument sein.

Wir bitten die Universität Hamburg daher dringlich, ihre Entscheidung zurückzunehmen und den Studiengang „Internationale Kriminologie“ für die Zukunft zu erhalten. Aber auch alle anderen Universitäten in Deutschland sind in der Pflicht der Kriminologie eine stärkere Rolle einzuräumen und eigenständige kriminologische Studiengänge anzubieten.