23.09.2022 | Pressemitteilung
EuGH: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung!
Nach dem Urteil des EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung erklären Dr. Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske, Vorsitzende der ASJ:
„Die ASJ begrüßt diese Entscheidung des EuGH. Sie bestätigt die grundlegenden Prinzipien, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mehr noch aber aus der Rechtsprechung des EuGH ergeben: Die pauschale Sammlung von Daten im Bereich der Kommunikation darf es ohne konkreten Anlass nicht geben!“