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Polizei- und Ordnungsrecht
Kein Musterpolizeigesetz nach bayerischem Vorbild
Der SPD-Parteivorstand, die SPD-Landesverbände, die SPD-Fraktion(en) des Bundestags, des Abgeordnetenhauses von Berlin, der Bremischen und Hamburgischen Bürgerschaften und der Landtage sowie die Innenminister und Innensenatoren der SPD in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen werden aufgefordert,
sich bei der zwischen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbarten Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes gegen eine Heranziehung des mit den Gesetzen vom 24. Juli 2017 (Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen) und 18. Mai 2018 (Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts - PAG-Neuordnungsgesetz) geänderten Polizeiaufgabengesetzes in Bayern als Vorbild einzusetzen.
Kein_Musterpolizeigesetz_nach_bayerischem_Vorbild__ASJ_BuKonf_2018.pdf
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Für den Erhalt eines rechtsstaatlichen Polizeirechts
Die ASJ fordert die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Vertreterinnen und Vertreter in Bundesregierung und Landesregierungen sowie die SPD-Landtagsfraktionen auf, dass bei Änderungen der Polizeigesetze sowie der Erstellung eines Musterpolizeigesetzes folgende Grundsätze beachtet werden:
1. Der Polizeigewahrsam ist auf einen Zeitraum von höchstens 48 Stunden zu beschränken.
2. Schwere Eingriffe insbesondere aktive polizeiliche Maßnahmen sind an das Erfordernis einer konkreten Gefahr zu koppeln.
3. Weitere Befugnisse zur Überwachung über das in der Strafprozessordnung erlaubte Maß 20 sind abzulehnen.
Fuer_den_Erhalt_eines_rechtsstaatlichen_Polizeirechts__ASJ_BuKonf_2018.pdf
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