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Inhaltsbereich

Erbrecht

Gerichts- und Notarkostengesetz

Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im Bundestag wird beauftragt, folgenden Gesetzesentwurf zur Änderung des GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) in den Bundestag einzubringen:

In Abschnitt 3 Ziffer 12311 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG wird der Zusatz "mindestens 200 €“ gestrichen.

oder

In Abschnitt 3 Ziffer 12311 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG wird der Zusatz „- mindestens 200 €“ wie folgt neu gefasst: „- mindestens 200 € in jedem weiteren Kalenderjahr“