Inhaltsbereich
Erbrecht
Gerichts- und Notarkostengesetz
Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im Bundestag wird beauftragt, folgenden Gesetzesentwurf zur Änderung des GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) in den Bundestag einzubringen:
In Abschnitt 3 Ziffer 12311 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG wird der Zusatz "mindestens 200 €“ gestrichen.
oder
In Abschnitt 3 Ziffer 12311 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG wird der Zusatz „- mindestens 200 €“ wie folgt neu gefasst: „- mindestens 200 € in jedem weiteren Kalenderjahr“
Gerichts-_und_Notarkostengesetz.pdf
Metadaten:
Herunterladen der Datei: Gerichts-_und_Notarkostengesetz.pdf (pdf), 142 KB)