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Familienrecht
Unterhaltsvorschussgesetz
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird so geändert, dass ein Kind nicht durch die Eheschließung des betreuenden Elternteils mit einem Dritten den Anspruch auf UVG-Leistungen verliert.
Unterhaltsvorschussgesetz__ASJ_BuKonf_2018.pdf
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