Im Anschluss an die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der ASJ:
„Diese Konferenz hat sich mit der Frage beschäftigt, wie in unserem Land mit denjenigen umgegangen werden soll, die bereits geimpft sind oder eine Infektion überstanden haben und denjenigen, die negativ getestet sind. Sie sind bisher zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen.
Noch nie in der Geschichte seit 1949 (West) /1990 (Ost) wurden Grundrechte so stark und so lange eingeschränkt. Natürlich wissen auch wir, dass dies zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung passiert, dennoch muss selbst bei solch gewichtigen Schutzgütern ein Leitmotiv politischen Handelns auch darin bestehen, diesen Zustand auf einen möglichst kurzen Zeitraum zu begrenzen.“
Wir Juristinnen und Juristen in der SPD sind der Freiheit und ihren Rechten verpflichtet. Freiheit ist einer der Grundwerte der SPD und Maßstab unseres Handelns. Das gilt in ruhigen Zeiten genauso wie in den Krisenzeiten der Pandemie. Freiheit bedeutet vor allem ein selbstbestimmtes Leben, über dessen Weg man selbst entscheiden kann. Freiheitsrechte sind Grundrechte und stehen jedem Menschen zu. Freiheitsrechte werden weder „gewährt“, noch sind sie „einzuräumen“; sie bestehen, kontinuierlich. Sie sind feststehende Ansprüche unmittelbar aus der Verfassung, die nur mit guten Gründen beschränkt werden können.
Daher ist es richtig, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie wir - sobald wie möglich, wenn es die Infektionszahlen und die Umstände zulassen – die Beschränkungen der Grundrechte wieder aufheben.
„Es wird darauf ankommen, dass dabei der Schutz derjenigen, die besonders schutzbedürftig sind, im Mittelpunkt steht und gewährleistet werden kann, ohne dass die Freiheitsrechte der anderen unangemessen eingeschränkt werden,“ so Baumann-Hasske.
Das setzt eine interdisziplinäre Diskussion voraus über ethische, medizinische, psychologische, soziologische und nicht zuletzt verfassungsrechtliche Fragen, die dabei gleichwertig zu berücksichtigen sind. Diese Diskussion muss geführt werden, trotz und während der großen Dringlichkeit, mit der die unterschiedlichen Grade der Bedrohung zu beachten sind.
Zu erörtern ist dabei auch, ob und wie das Hausrecht, das Recht auf Eigentum, das Arbeitsrecht, der Umgang mit dem Ausland und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb privater Betreiber von z.B. Fluglinien, Urlaubs- und Veranstaltungsanbietern - verfassungskonform gesetzlich in der Weise eingeschränkt werden können, dass bestimmte Gruppen nicht diskriminiert werden:
· Es gibt Menschen, die nicht geimpft werden können (darunter derzeit fast alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren und Menschen mit medizinischer Kontraindikation).
· Es gibt derzeit nicht genügend Impfstoff, für alle, die geimpft werden wollen.
· Es gibt Menschen, die nicht geimpft werden wollen.
Der politische Wille, zumindest alle diejenigen vor Diskriminierung zu bewahren, die noch nicht geimpft sind oder sich nicht impfen lassen können, muss seinen Ausdruck finden in kreativen Lösungen der rechtlichen Gestaltung.
„Das sollte nicht allein der Exekutive überlassen bleiben, wir brauchen hier breite wissenschaftliche und rechtliche Expertise und eine Kommunikation, die den Menschen in unserem Land wieder mehr Vertrauen in das Handeln von Politik und in die Absicherung ihrer Grundrechte gibt. Wir SPD-Juristinnen und Juristen fordern daher die Einsetzung einer interdisziplinären Kommission, die sich insbesondere mit den ethischen, medizinischen und rechtlichen Fragen, mit Vorschlägen für die legislative Umsetzung auseinandersetzt, die nicht nur bis morgen tragen, aber auch zügig zu Ergebnissen kommt.“ erklärt Baumann-Hasske abschließend.