„Mit Frau Pillay wird eine Persönlichkeit geehrt, die eine beispiellose Aufstiegsgeschichte aus einfachsten Verhältnissen bis in die höchsten Ämter erlebt hat, die die Weltgemeinschaft an besonders kompetente Juristinnen und Juristen zu vergeben hat. Sie gehörte verschiedenen internationalen Strafgerichtshöfen an und war UN-Menschenrechts-Kommissarin. Sie hat das Völkerrecht, insbesondere das Völkerstrafrecht durch ihre Unabhängigkeit und ihren unverstellten Blick auf die Tatsachen und die Täter in besonderer Weise geprägt.“ so Baumann-Hasske.
„Man muss nicht immer ihrer Meinung sein, aber wenn man ihre Urteile analysiert, stellt man fest, dass ihre Kritiker, die ihr politische Voreingenommenheit vorwerfen, in der Regel eigene politische Interessen vertreten und den Maßstab des Völkerrechts nicht gelten lassen.“ so Draheim ergänzend.
Hintergrund:
Die 1941 in Südafrika geborene „Navi“ Pillay gehört der tamilischen Minderheit an. Ihre besondere Begabung und Kompetenz führte sie als erste farbige Frau in Südafrika unter der Apartheit zu einem juristischen Abschluss. Seit 1967 war sie selbständige Anwältin, selbständig, weil sie als farbige Frau erheblichen Restriktionen unterlag und niemand sie anstellen wollte. Sie erhielt Ende der 70er Jahre ein Graduierten-Stipendium für Harvard; dieses Studium schloss sie 1982 mit einem Master und 1988 mit einer Dissertation ab, die sich mit dem Missbrauch des Rechts durch staatliche Politik befasste. Damit war sie die erste nicht-weiße Doktorin der Rechte Südafrikas.
Von ihren weiteren Stationen seien genannt: Gründerin der internationalen Frauenrechgtsorganisation „Equality Now“, Richterin am obersten Gerichtshof von Südafrika auf Vorschlag von Nelson Mandela, Richterin und Präsidentin des Internationalen Gerichtshofs zur Aufarbeitung des Völkermords in Ruanda, Richterin am Internationalen Strafgerichtshof in den Haag, Hohe Kommissarin für Menschenrechte der UNO.
Umstritten war ihre Tätigkeit als Leiterin der UN-Faktfindungskommission zum Israel-Palästina-Konflikt. Der Abschlussbericht kam 2025 zu dem Ergebnis, dass sowohl die HAMAS als auch die israelische Armee auf Befehl von Mitgliedern der Regierung Kriegsverbrechen begangen hätten. Die Kritik richtet sich dabei weniger auf die juristische Analyse der Tatsachen, als auf die ihr unterstellte Voreingenommenheit insbesondere gegenüber dem Staat Israel. Am 9. Oktober wurde bekannt, dass sie den Friedens-Nobelpreis erhält.
Wir halten diesen Preis schon deshalb für verdient, weil die von ihr mit entwickelten Maßstäbe des Völkerstrafrechts, die mit den völkerrechtlichen Konventionen eine allgemeinverbindliche internationale Rechtsordnung bilden, bei konsequenter Anwendung geeignet wären, die friedliche Koexistenz von Menschen und Völkern zu schaffen und sicher zu stellen. Wenn zeitgleich die USA mit weiteren Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof drohen, zeigt das, wie dringend dieses Signal des Nobel-Komitees war und welche Bedrohung für die Welt - nicht vom Gerichtshof - sondern von denen ausgeht, die ihn als Institution bekämpfen, weil sie wissen, dass sie selbst ständig gegen Völkerrecht verstoßen.
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12.10.2026 | Pressemitteilung