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Aktuelles

31.01.2024 | Pressemitteilung

Wenn es zu einem Parteiverbot verfassungsrechtlich ausreicht, sollte der Antrag gestellt werden!

Der AsJ-Bundesvorstand hat am vergangenen Wochenende seine Jahresklausur durchgeführt. Schwerpunktthema war der  intensiv diskutierte Antrag auf Parteiverbot gegen die AfD. Dazu erklären die Vorsitzenden der AsJ, Dr. Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske:

„Wir wissen alle, dass die Hürden hoch sind. Wenn diese Kriterien aber erfüllt sind, sehen wir die möglichen Antragsteller in der politischen, historischen und verfassungspolitischen  Pflicht, einen oder mehrere Verbotsanträge zu stellen.“

Der ASJ Bundesvorstand diskutierte die rechtlichen und politischen Voraussetzungen ausführlich mit Prof. Klaus F. Gärditz, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, und mit zwei Mitarbeiterinnen des vom Verfassungsblog initiierten „Thüringen Projekts“ zur Resilienz der Demokratie.

„Die Geschichte zeigt, dass Art. 21 Abs. 2 GG geschaffen wurde, um Angriffe auf die Menschenwürde, die Demokratie und den Rechtsstaat durch autoritär-populistische Parteien abzuwehren. Die Erfahrung der Nazi-Zeit, als die NSDAP die Mittel der Demokratie einsetzte, um eine Mehrheit zu erzielen und die gewonnene Macht sodann einzusetzen, um die Demokratie abzuschaffen, hat die Mütter und Väter des Grundgesetzes bewogen, das Instrument des Parteiverbots so auszugestalten.“ so Baumann-Hasske.

Wenn es zu einem Parteiverbot kommt, wird es voraussichtlich nicht so schnell ausgesprochen werden, dass es die AfD an der Kandidatur für die nächsten Landtags- oder Bundestagswahlen hindern könnte. Deshalb bedarf es zugleich großer Anstrengungen von Politik und Gesellschaft, Wählerinnen und Wähler von den verfassungsfeindlichen Zielen der AfD zu überzeugen. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der politischen  Auseinandersetzung als wirksamste Waffe gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. „Die vielen, anhaltenden Demonstrationen in unserem Land, in großen Städten, wie auch in kleinen Dörfern, sind ein ermutigendes zivilgesellschaftliches Signal der Mehrheit der Menschen nicht mehr zu schweigen, sondern die Demokratie zu schützen und ihre Ziele nicht durch autoritär-populistische Parteien gefährden zu lassen” so Antje Draheim. „Das Parteiverbot kann auch gegen einzelne oder mehrere Landesverbände beantragt werden, auch das sollten wir gut überlegen.”

Die ASJ begrüßt ausdrücklich die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion, die Resilienz des Rechtsstaates, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts so zu stärken, dass Einschränkungen nur mit verfassungsändernder Mehrheit möglich sind. „Wir sollten nicht riskieren, dass eine autoritär-populistische Partei wie in Ungarn oder Polen Wahlerfolge dafür nutzen kann, sich der Kontrolle durch die dritte Gewalt zu entziehen.“, so Draheim abschließend.

Beschluss des ASJ-Bundesvorstands zum AfD-Verbot